Kölsch als geltendes Recht


Kölsch ist nicht einfach Kölsch. Es ist im Gegenteil ein ganz besonderes Bier. Und dies nicht nur – wie uns ja ohnehin schon bekannt war – wegen des ausgesprochen leckeren Geschmacks. Nein, auch die Europäische Union hat es zu einem besonderen Bier gemacht. Denn: Die Europäische Union verlieh dem Kölsch als einziger Biersorte überhaupt den Status einer geografisch geschützten Angabe. Wer Kölsch braut, der muss dies auch in Kölsch tun. Das Kölsch befindet sich damit jetzt auf der gleichen Ebene wie Cognac und Champagner!

Kölsch – Der Champagner unter den Bieren!

Kölsch ist aber nicht allein deshalb ein besonderes Bier. Es hat auch als einziges eine eigene Konvention – die sog. Kölsch-Konvention. Diese wurde am 6. März 1986 von den Kölsch-Brauern feierlich verabschiedet. Die Konvention regelt das Marktgeschehen rund ums Kölsch. Danach darf dieses leckere Bier (übrigens streng nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516) nur in Köln und der näheren Umgebung hergestellt werden. Über die Einhaltung der Konvention wacht ein spezieller Ausschuss, Streitfragen entscheidet ein eigenes Schiedsgericht. Die Weichen für die Übereinkunft, die im Jahre 1985 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, waren bereits 1963 gestellt worden, als das Landgericht Köln bereits feststellte, dass Kölsch nicht nur den Biertyp, sondern auch das Herkunftsgebiet ausweise. Am 29. Januar 1996 wurde die Kölsch-Konvention vom Bundeskartellamt anerkannt. Wie hopfenbitterernst die Kölsch-Konvention genommen wird, musste bis Anfang diesen Jahres die Gaffel Brauerei erfahren, die als Kölsch-Marktführer in der Gastronomie gilt. Sie hatte es "gewagt", ein etwas verändertes Kölschglas, welches unten schmal ist und oben leicht auseinandergeht (ein Hauch von Tulpenform), insbesondere für die Gastronomie, anzubieten. Es half alles nichts, nach erbitterten Protesten musste das Glas wieder vom Markt genommen, die Konvention eingehalten werden. Wettbewerbsregeln verhindern, dass sich Außenstehende – etwa umtriebige Düsseldorfer – an dem leckeren Kölsch vergreifen und es verfälschen oder 'verwässern', wie der Jurist sagt. In der Kölsch-Konvention steht übrigens auch, was Kölsch genau ist:

Ein, helles, obergäriges, blankes, hopfenbetontes Vollbier – und vor allem eins: Lecker!

Lesen Sie hier die Kölsch-Konvention im Wortlaut:

Kölsch-Konvention

 

 

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